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Dank dir helfen wir in Berlin

Patientenverfügung: Beratungsangebot des ASB Berlin

Eine Patientenverfügung bedeutet: Für alle Fälle selbst entscheiden. So können sie im Ernstfall sicher sein, dass Entscheidungen in ihrem Sinne sind. Das ehrenamtliche Beratungsteam des ASB Berlin unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei den schwierigen Fragen, die sich im Falle von Unfällen, Krankheit oder Alter ergeben. Unsere Beraterinnen und Berater freuen sich, Interessierte in den Räumen des ASB Berlin zu empfangen, um gemeinsam und in Ruhe eine persönliche und individuelle Lösung für Ihre Patientenverfügung zu finden.

Eindrücke vom ASB-Engagementzentrum in Berlin 

Unsere Berater*innen freuen sich, Sie in den Räumen des ASB Berlin zu empfangen, um gemeinsam und in Ruhe eine persönliche und individuelle Lösung zu finden. Das Angebot ist kostenlos.

Mehr zum Beratungsangebot Patientenverfügung

Vorsorge treffen, selbst bestimmen! Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich geregelt werden können. Wenn man für diesen Fall vorsorgen möchte, sollte man sich die Zeit nehmen und sich mit den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung auseinandersetzen. Unser Beratungsteam unterstützt Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und persönlich dabei, individuelle Lösungen für schwierige Fragen zu finden.  

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung sind eine Absicherung, wenn man aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder im hohen Alter nicht mehr für sich selbst sprechen kann, die eigenen Wünsche aber gewahrt haben möchte. Wir verschaffen Durchblick, erklären die Unterschiede und Besonderheiten der zahlreichen Formulare, unterstützen beim Formulieren der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und schauen, ob alles korrekt ausgefüllt ist.

Seit 2012 hat unser ehrenamtliches Beraterteam über 1.500 Bürgerinnen und Bürger in Berlin und Umgebung geholfen und freut sich, Interessierte zu Hause oder in den Räumen des Engagementzentrums des ASB Berlin zu beraten. Denn ihre Entscheidungen zählen – wir unterstützen sie dabei!

Das berichten unsere Ehrenamtlichen

Auf einen Blick: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht​​​​

Kostenfreies Beratungsangebot des ASB

Das Beratungsangebot des ASB-Berlin zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung ist für interessierte Bürgerinnen und Bürger kostenlos und nach Terminabsprache vereinbar.

Persönliche und individuelle Lösungen

Unsere Berater*innen nehmen sich die Zeit, um gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine individuelle Lösung zu finden, damit im Ernstfall klar ist, welche Entscheidung sie getroffen haben.

Seit 2012 schaffen wir Durchblick bei schwierigen Fragen des Lebens

Seit 2012 beraten wir Interessierte nach Absprache zu Hause oder in den Räumen des ASB Berlin. Ohne unsere ehrenamtlich Engagierten würde dieses Angebot in dieser Form nicht existieren.

Häufig gestellte Fragen zur Patientenverfügung

Wo bekomme ich kostenlos eine Patientenverfügung?

Der ASB Berlin bietet Beratungen zur Patientenverfügung kostenlos an. Wir nehmen uns die Zeit, um gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern persönliche und individuelle Lösungen zu finden und gehen die Formulare mit Ihnen durch. Gemeinsam füllen wir die Patientenverfügung aus. Wir haben eigene Vorlagen, die wir bei der Beratung verwenden.

Ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar gültig?

Die Patientenverfügung ist grundsätzlich auch ohne notarielle Beglaubigung wirksam. Es muss also kein Notartermin vereinbart werden. Wirksam sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, wenn sie eigenhändig unterschrieben und mit einem Datum versehen sind.

Wie macht man eine Patientenverfügung richtig?

Bei der Patientenverfügung gibt es neben den Standardinhalten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum viele Detailfragen, über die man gründlich nachdenken sollte. Neben unseren Beratungsterminen bieten wir auf unserer Seite auch eine Checkliste für die Patientenverfügung an.

Wann verliert eine Patientenverfügung ihre Gültigkeit?

Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen gültig, solange die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie tritt mit der Unterschrift in Kraft, kann jedoch selbstverständlich widerrufen, vernichtet oder jederzeit geändert werden.

Wie oft muss eine Patientenverfügung erneuert werden?

Generell wird empfohlen, die Patientenverfügung mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität zu überprüfen, indem bspw. eine neue Version mit aktuellem Datum unterschrieben wird. Das ist aber keine Pflicht.

Muss eine Patientenverfügung handschriftlich verfasst werden?

Eine Patientenverfügung muss nicht handschriftlich verfasst sein. Es reicht, wenn die Patientenverfügung schriftlich vorliegt. Gültig sind generell auch Vordrucke, Formulare oder selbstverfasste Schreiben, wenn sie eigenhändig mit Datum unterschrieben sind. Nur mündliche Äußerungen gelten nicht automatisch. Um ungünstige Formulierungen und Unklarheiten zu vermeiden, empfehlen wir jedoch immer eine persönliche Beratung.

Wer muss die Patientenverfügung unterschreiben?

Die Patientenverfügung muss nur von der Person unterschrieben sein, die sie verfasst – also von Ihnen. Die Unterschrift einer Ärztin ist nicht notwendig. Es kann aber in einigen Fällen Sinn machen, sich zusätzlich ärztlich beraten zu lassen.

Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Im Normalfall ist eine Vorsorgevollmacht nach der Unterschrift vorerst unbegrenzt gültig. Es gibt aber Fälle, in denen es trotzdem sinnvoll sein kann, die Vorsorgevollmacht zu erneuern. Deshalb empfehlen wir, sich beraten zu lassen, um eine individuelle Lösung zu finden.

Reicht eine Vorsorgevollmacht ohne Patientenverfügung aus?

Eine Vorsorgevollmacht reicht nicht aus, wenn es beispielsweise zu einem medizinischen Notfall kommt. Die Bevollmächtigten sind dann in einer schwierigen Lage, da sie eine Entscheidung für Angehörige treffen müssen, ohne zu wissen, welche Behandlungen sie möchten.

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Es gibt große Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Während Sie mit der Vorsorgevollmacht vor allem eine Vereinbarung mit einer Vertrauensperson für einen Zeitraum treffen, in dem Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, legen Sie in der Patientenverfügung im Prinzip fest, welche medizinische Behandlung Sie am Lebensende möchten und welche nicht.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist der Wunsch, eine bestimmte Person als gesetzlichen Vertreter zu haben, die dann vom Betreuungsgericht als Betreuer ernannt wird.

Downloads: Checkliste Patientenverfügung und mehr

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Kontakt Berlin

Sarah Korst

Ehrenamtskoordination

Tel. : +493021307111

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ASB-Landesverband Berlin e.V.

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